Service for members

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The WGA can certainly be understood as a radar spanning the world of trade. Through the worldwide networking of the WGA, we are always in a position to recognise global political and economic developments and those of the trade at the earliest possible stage and to forward them as qualified information with advice and action to our affiliated trade associations. This provides the members of our trade associations with advantages regardless of the industry, or protects them from emerging problems due to changing demands on the trade.

Rahmenverträge

Warenzeichenüberwachung durch die WGA-AHS

Die WGA Außenhandelsservice GmbH bietet einen kompetenten und preislich interessanten Warenzeichenüberwachungsservice an, der die Kollisions- und Fristenüberwachung beinhaltet.

Im Rahmen dieses Überwachungsservices überprüfen wir anhand

- des Markenblattes (für deutsche Eintragungen) und
- des EUIPO (für Eintragungen innerhalb der EU)

ob neu angemeldete Marken mit Ihren eingetragenen Marken kollidieren könnten. In diesem Falle würden wir Sie unterrichten, sodass Sie die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten (fristgerechter Widerspruch gegen die Eintragung) ausüben können. Ferner könnten wir auf Wunsch für Sie auch den Ablauf der Schutzfrist überprüfen.

Weitere Einzelheiten zu den Leistungen können Sie in der Geschäftsstelle abfragen.
Kontakt: Lutz Düshop, Tel.: +49 (0)40 23 60 16 15, contact@wga-hh.de

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2

Das Arbeitssicherheitsgesetz "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte" (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift " Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit " DGUV Vorschrift 2 fordern, ab 01.01.2012, von den Unternehmen zusätzlich die Bestellung von Betriebsärzten und Arbeitsmediziner.

In der betrieblichen Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen einen entsprechenden überbetrieblichen Dienstleister, freiberuflich tätige Sicherheitskräfte oder freiberuflich tätige Betriebsärzte verpflichten müssen.

Unsere Mitglieder können besondere Betreuungsverträge mit einem Anbieter abschließen, der seinerseits über einen Rahmenvertrag mit der WGA Außenhandels Service GmbH verbunden ist.

Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3,6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".
Die abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen mit dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer sprechen in erster Linie Firmen an, die der Berufsgenossenschaft BGHW angehören. Aber auch solche Unternehmen, die in der Verwaltungs-BG zusammengeschlossen sind, können hieran teilnehmen. Diese Firmen benötigen im Übrigen lediglich eine sicherheitstechnische, nicht aber eine arbeitsmedizinische Betreuung.

Darüber hinaus können im Einzelfall auch kleinere Firmen, die anderen Berufsgenossenschaften (z.B. BGRCI) angehören, in den Genuss der Rahmenvereinbarung kommen.

An der Rahmenvereinbarung können nur Firmen teilnehmen, die Mitglied in der WGA-Gruppe sind.

Weitere Einzelheiten zu den Leistungen können Sie in der Geschäftsstelle abfragen.
Kontakt: Lutz Düshop, Tel.: +49 (0)40 23 60 16 15, contact@wga-hh.de

Do you have any questions? We will gladly help you with your issues.

WGA Wholesale and Foreign Trade Association Hamburg e.V
Sonninstr. 28, 20097 Hamburg

T +49 (0) 40 236016-0
F +49 (0) 40 236016-10 / 11

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