WGA, Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg e.V.
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Eine Pflicht zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung besteht ab dem 01.04.2001 auch für kleinere Unternehmen des Groß- und Außenhandels (BG Großhandel und Lagerei).
Bisher fanden die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften nur auf Betriebe mit 30 und mehr Arbeitnehmern Anwendung. Ab April 2001 gilt für alle Unternehmen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, dass
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen ist
- ein Betriebsarzt zu bestellen ist.
In der betrieblichen Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen einen entsprechenden überbetrieblichen Dienstleister, freiberuflich tätige Sicherheitskräfte oder freiberuflich tätige Betriebsärzte verpflichten müssen. Die Einssatzzeiten der Fachkräfte bzw. Betriebsärzte hängen von der jeweiligen Unternehmensgröße bzw. der Art der dort durchgeführten Tätigkeiten ab. Im Grundsatz gilt, dass Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt jährlich tätig werden bzw. einmal im Jahr das Unternehmen besuchen; es kommen allerdings auch längere Betreuungsintervalle bis zu 3 Jahren in Betracht. Mitglieder der BG Großhandel und Lagerei können besondere Betreuungsverträge mit einem Anbieter abschließen, der seinerseits über einen Rahmenvertrag mit der WGA Außenhandels Service GmbH verbunden ist. Die abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen mit dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer (http://www.diemer-ing.de) sprechen in erster Linie Firmen an, die der Berufsgenossenschaft Großhandel und Lagerei angehören. Aber auch solche Unternehmen, die in der Verwaltungs-BG zusammengeschlossen sind, können hieran teilnehmen. Diese Firmen benötigen im übrigen lediglich eine sicherheitstechnische, nicht aber eine arbeitsmedizinische Betreuung. Darüber hinaus können im Einzelfall auch kleinere Firmen, die anderen Berufsgenossenschaften (z.B. Chemische Industrie) angehören, in den Genuss der Rahmenvereinbarung kommen.
An der Rahmenvereinbarung können nur Firmen teilnehmen, die Mitglied in der WGA-Gruppe sind.
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